Der Mitarbeiter benötigt ein orthopädisches Attest mit dem Hinweis darauf, dass ein entsprechendes
Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
Optimal ist es, wenn bereits der Orthopäde das Produkt direkt benennt, da dann die Wahrscheinlichkeit
der hundertprozentigen Bezuschussung bis zum vollen Endbetrag am größten ist. Für die weitere Vorgehensweise gibt es zwei verschiedene Wege: a) Durch einen Anruf bei der Argentur für Arbeit (Arbeitsamt) im Reha Team kann man einen Antrag (Reha Antrag) für
die Bereitstellung von Hilfsmitteln erhalten. Diesen Antrag füllt man aus und legt bereits einen Kosten
voranschlag für das Produkt seiner Wahl bzw. für das Produkt lt. Attest bei. Die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) prüft, ob für
die Bewilligung die Agenutr für Arbeit (Arbeitsamt) selbst oder die BfA (Bundesanstalt für Arbeit) zuständig ist. Ausschlaggebend dafür ist, ob bereits 15 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt worden sind. Wenn dieser
Zeitraum der Einzahlung besteht, ist die BfA für die weitere Abwicklung zuständig. Die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) leitet
automatisch den kompletten Vorgang an die BfA weiter.
Der Mitarbeiter erhält eine kurze Mitteilung über
diesen Vorgang. Sollten die 15 Jahre Rentenbeitragszahlung als Voraussetzung noch nicht erfüllt sein,
wird die Bundesanstalt für Arbeit die Kostenübernahme zusichern. b) Der Mitarbeiter holt sich einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse und reicht diesen ausgefüllt
wieder ein bzw. schickt ihn direkt zur BfA, wo der gesamte Bewilligungsvorgang in Gang gesetzt. wird. Version a und b unterscheiden sich durch den unterschiedlichen Zeitaufwand. Sofern die Bundesanstalt für Arbeit zuständig
ist, erfolgt die Abwicklung sehr kurzfristig, im Bereich von drei bis sechs Wochen. Wenn die BfA zuständig
ist, kann die Abwicklung sechs Monate und mehr dauern. In allen Fällen geht das bewilligte Hilfsmittel in das Eigentum des Mitarbeiters über d.h. bei einem Arbeits
platzwechsel kann z.B. der Stuhl mitgenommen werden.